Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden
Die Pongratzgründe sind wieder als Freiland auszuweisen (Dezember 2005)
Wiedergabe aus dem Text des Verfassungsgerichtshofes:
"Der Verfassungsgerichtshof....hat in seiner heutigen nicht öffentlichen Sitzung....zu
Recht erkannt:
1. Der 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz vom 4.Juli 2002, 7.
November 2002 und 12.Dezember 2002 ... wird, soweit damit für das Grundstück Nr.
610, KG Waltendorf, die Widmungs- und Nutzungsart "Reines Wohngebiet" sowie eine
Bebauungsdichte von 0,2 -0,3 festgelegt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Der 09.08 Bebauungsplan "Pongratzgründe" der Landeshauptstadt Graz vom 10. Mai
2000, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 8 vom 31. Mai 2000,
wird als gesetzwidrig aufgehoben.
3 Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser
Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet."
Dazu aus dem Kommentar zum dazugehörigen Bericht von Gerald Winter aus der
Kleinen Zeitung am 6.1.2006, Seite 27:
"...Warum benötigt man für etwas ein Urteil der Verfassungsrichter, das ohnehin
offensichtlich ist..."
Das ist auch unsere Frage und eine zweite stellen wir dazu: Wer in der Stadtregierung
übernimmt dafür die Verantwortung?
Zur Planungsgeschichte der Pongratzgründe siehe
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